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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertrauen. Zuverlässigkeit. Qualität.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für eine transparente, faire und partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen DaFür Dienstleistungen und unseren Auftraggebern.

Unser Ziel ist es, Dienstleistungen auf höchstem Niveau zu erbringen – zuverlässig, professionell und mit größter Sorgfalt. Gleichzeitig schaffen diese AGB klare Rahmenbedingungen, damit beide Vertragsparteien wissen, welche Rechte und Pflichten bestehen.

Sollten trotz aller Sorgfalt einmal Fragen oder Unstimmigkeiten entstehen, legen wir großen Wert auf eine faire und lösungsorientierte Zusammenarbeit.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen DaFür Dienstleistungen, Inhaber Dominic Schindlatz (nachfolgend „Auftragnehmer”), und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber”), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

(2) Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).

(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Unsere Leistungen

DaFür Dienstleistungen bietet professionelle Dienstleistungen rund um Immobilien, Grundstücke und den Alltag an.

Unser Leistungsangebot umfasst insbesondere:

* Hausmeisterservice
* Objektbetreuung
* Garten- und Grundstückspflege
* Winterdienst
* Einkaufsservice
* Botengänge
* Begleit- und Fahrdienste
* Schlüsselverwaltung
* Betreuung von Ferienwohnungen und Airbnb-Unterkünften
* Kleinreparaturen
* Möbelmontagen
* Entrümpelungen
* Nachlassbetreuung
* Umzugshilfe
* Pool- und Außenanlagenpflege
* Grabpflege
* haushaltsnahe Dienstleistungen
* individuelle Dienstleistungen nach Vereinbarung

(2) Die Leistungen können als:

* Einzelauftrag,
* Stundenleistung,
* Paketleistung,
* Monatspauschale,
* Dauerauftrag oder
* individuell kalkuliertes Angebot

vereinbart werden.

(3) Maßgeblich ist ausschließlich der Leistungsumfang, der im jeweiligen Angebot, Vertrag oder in der Auftragsbestätigung festgelegt wurde.

(4) Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht Bestandteil des Vertrags und werden gesondert vergütet.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Technische Änderungen, Irrtümer sowie offensichtliche Schreib- oder Rechenfehler bleiben vorbehalten.

(2) Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:

* die schriftliche Annahme eines Angebots,
* die Beauftragung per E-Mail,
* die Beauftragung per WhatsApp oder vergleichbare Messenger-Dienste,
* die telefonische Auftragserteilung,
* die digitale Beauftragung über unsere Website,
* oder durch den tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung.

(3) Ergänzungen, Änderungen oder Erweiterungen eines bestehenden Auftrags bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers. Soweit dadurch zusätzlicher Aufwand entsteht, wird dieser gesondert vergütet.

(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 4 Preise und Vergütung

(1) Unsere Leistungen werden – je nach Art des Auftrags – als Einzelauftrag, Stundenleistung, Paketleistung, Monatspauschale oder auf Grundlage eines individuell erstellten Angebots abgerechnet.

(2) Es gelten ausschließlich die im jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.

(3) Unsere Leistungspakete umfassen ausschließlich die jeweils ausdrücklich beschriebenen Leistungen. Zusätzliche oder vom Auftraggeber gewünschte Mehrleistungen sind nicht Bestandteil des vereinbarten Pakets und werden gesondert berechnet.

(4) Soweit keine Pauschal- oder Paketvergütung vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach dem tatsächlichen Zeitaufwand.

(5) Zusätzlich können – sofern nicht ausdrücklich im Angebot enthalten – insbesondere folgende Kosten berechnet werden:

* Material- und Verbrauchskosten
* Anfahrtskosten
* Park- und Mautgebühren
* Entsorgungskosten
* Kosten für Fremdleistungen
* Notdienstzuschläge
* Zusatzleistungen auf Wunsch des Auftraggebers
* Wartezeiten, die vom Auftraggeber verursacht werden

(6) Ergeben sich während der Ausführung des Auftrags zusätzliche Arbeiten, die bei Auftragserteilung nicht erkennbar waren oder auf Wunsch des Auftraggebers hinzukommen, werden diese erst nach Abstimmung mit dem Auftraggeber ausgeführt und gesondert vergütet.

(7) Bei wiederkehrenden Leistungen oder Daueraufträgen können individuelle Monatspauschalen vereinbart werden.

(8) Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese gesetzlich anfällt.

§ 5 Zahlung

(1) Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei größeren oder längerfristigen Aufträgen angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.

(3) Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer ist berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzustellen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(4) Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nur, soweit die Gegenansprüche des Auftraggebers rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

§ 6 Leistungserbringung

(1) Der Auftragnehmer erbringt sämtliche Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Dienstleistungsunternehmens und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Auftraggebers.

(2) Art, Umfang und Zeitpunkt der Leistung richten sich ausschließlich nach der jeweiligen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Mitarbeiter oder sorgfältig ausgewählte Nachunternehmer einzusetzen, sofern berechtigte Interessen des Auftraggebers hierdurch nicht beeinträchtigt werden.

(4) Geringfügige Abweichungen von vereinbarten Leistungen sind zulässig, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind und den Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigen.

§ 7 Termine und Ausführung

(1) Vereinbarte Termine werden nach bestem Wissen und Gewissen eingehalten.

(2) Fixtermine bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

(3) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung angemessen zu verschieben. Hierzu zählen insbesondere:

* Unwetter
* Schnee, Eis oder Sturm
* Hochwasser
* Verkehrsunfälle oder außergewöhnliche Verkehrsbehinderungen
* Krankheit
* behördliche Anordnungen
* Materialengpässe
* sonstige unvorhersehbare Ereignisse

(4) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber schnellstmöglich über eine erforderliche Terminverschiebung.

§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Damit der Auftrag ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, verpflichtet sich der Auftraggeber insbesondere,

* den ungehinderten Zugang zum Objekt sicherzustellen,
* erforderliche Schlüssel rechtzeitig bereitzustellen,
* notwendige Informationen vollständig mitzuteilen,
* Strom, Wasser oder sonstige notwendige Anschlüsse bereitzustellen, sofern dies für die Leistung erforderlich ist,
* Genehmigungen einzuholen, soweit diese in seinem Verantwortungsbereich liegen,
* Tiere während der Arbeiten angemessen zu sichern,
* auf besondere Gefahren oder Schäden hinzuweisen.

Entstehen dem Auftragnehmer aufgrund fehlender Mitwirkung zusätzliche Aufwendungen oder Verzögerungen, können diese gesondert berechnet werden.

§ 9 Schlüsselverwaltung

(1) Werden dem Auftragnehmer Schlüssel, Zugangskarten oder Codes überlassen, verpflichtet sich dieser zu einem sorgfältigen und vertraulichen Umgang.

(2) Die Schlüssel werden ausschließlich zur Durchführung der vereinbarten Leistungen verwendet.

(3) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden sämtliche überlassenen Schlüssel unverzüglich zurückgegeben, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(4) Zugangsdaten oder Sicherheitsinformationen werden vertraulich behandelt und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben.

§ 10 Zusatzleistungen

(1) Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag nicht enthalten sind, gelten als Zusatzleistungen.

(2) Zusatzleistungen werden ausschließlich nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber erbracht.

(3) Die Vergütung erfolgt nach dem vereinbarten Preis oder – sofern keine Preisvereinbarung getroffen wurde – nach dem üblichen Zeit- und Materialaufwand.

§ 11 Daueraufträge

(1) Wiederkehrende Leistungen können im Rahmen eines Dauerauftrags vereinbart werden.

(2) Umfang, Ausführung und Vergütung richten sich nach der jeweiligen Einzelvereinbarung.

(3) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann ein Dauerauftrag von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 12 Leistungen rund um Ferienwohnungen und Airbnb-Unterkünfte

Soweit der Auftragnehmer Dienstleistungen für Ferienwohnungen oder Kurzzeitvermietungen übernimmt, umfasst dies ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten Leistungen.

Hierzu können insbesondere gehören:

* Schlüsselübergaben
* Objektkontrollen
* Reinigung
* Nachbestückung von Verbrauchsmaterialien
* Kommunikation mit Gästen im vereinbarten Umfang
* Schadensmeldungen an den Eigentümer

Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für Buchungen, Auslastung, Bewertungen oder wirtschaftliche Erfolge der Unterkunft.

§ 13 Hausmeisterservice und Objektbetreuung

(1) Der Auftragnehmer übernimmt Hausmeister- und Objektbetreuungsleistungen ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang.

(2) Zu den Leistungen können insbesondere gehören:

* regelmäßige Objektkontrollen,
* Sichtprüfungen technischer Einrichtungen,
* Kontrolle von Türen, Fenstern und Zugängen,
* Überprüfung der Außenanlagen,
* Meldung offensichtlicher Schäden oder Mängel,
* Koordination weiterer Dienstleister,
* kleinere Instandhaltungs- und Pflegearbeiten.

(3) Der Auftragnehmer ersetzt keine Fachbetriebe oder gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen. Erkennbare Mängel werden dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

§ 14 Garten- und Grundstückspflege

(1) Garten- und Grundstückspflege erfolgt ausschließlich nach den vereinbarten Leistungen.

(2) Hierzu können insbesondere gehören:

* Rasenpflege
* Heckenschnitt
* Unkrautentfernung
* Beetpflege
* Laubentfernung
* Bewässerung
* Pflege von Außenanlagen

(3) Jahreszeitliche, biologische oder witterungsbedingte Veränderungen von Pflanzen, Rasen oder Bäumen stellen keinen Mangel der Leistung dar.

(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf Schädlingsbefall, Krankheiten, Trockenheit, Frost, Sturm oder sonstige natürliche Einwirkungen zurückzuführen sind.

§ 15 Winterdienst

(1) Winterdienstleistungen werden ausschließlich innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs erbracht.

(2) Der Umfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Angebot.

(3) Außergewöhnliche Witterungsverhältnisse, langanhaltender Schneefall, Eisregen oder behördliche Warnungen können zu Verzögerungen führen.

(4) Ein Anspruch auf jederzeit schnee- oder eisfreie Flächen besteht nicht.

§ 16 Kleinreparaturen und handwerkliche Tätigkeiten

(1) Der Auftragnehmer führt ausschließlich Arbeiten aus, für die keine gesetzliche Zulassung oder Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich ist oder für die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

(2) Arbeiten an Gas-, Wasser-, Elektro- oder sonstigen sicherheitsrelevanten Anlagen werden nur übernommen, soweit dies gesetzlich zulässig und ausdrücklich vereinbart ist.

(3) Stellt sich während der Arbeiten heraus, dass weitergehende Facharbeiten erforderlich sind, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags.

§ 17 Materialbeschaffung

(1) Der Auftragnehmer beschafft Materialien ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung oder auf Wunsch des Auftraggebers.

(2) Materialkosten werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

(3) Bei Verwendung von Materialien des Auftraggebers übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für deren Qualität, Funktion oder Eignung.

§ 18 Dokumentation der Leistungen

(1) Zur Dokumentation der ordnungsgemäßen Leistungserbringung kann der Auftragnehmer Arbeitsberichte sowie Vorher- und Nachher-Fotos anfertigen.

(2) Die Dokumentation dient ausschließlich der Vertragserfüllung, Qualitätssicherung und gegebenenfalls der Beweissicherung.

(3) Eine Veröffentlichung von Fotos zu Werbezwecken erfolgt ausschließlich mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebers.

§ 19 Gewährleistung und Mängel

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2) Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Feststellung mitzuteilen.

(3) Dem Auftragnehmer ist zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist einzuräumen.

(4) Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist sie unzumutbar, richten sich die Rechte des Auftraggebers nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 20 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Auftragnehmer unbeschränkt.

(3) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 21 Vertraulichkeit

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.

(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

(3) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 22 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

(2) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung, Kundenbetreuung und gesetzlichen Dokumentationspflichten verarbeitet.

(3) Nähere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung auf unserer Website.

§ 23 Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung erheblich erschweren oder unmöglich machen, befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Beeinträchtigung von seiner Leistungspflicht.

(2) Hierzu zählen insbesondere:

* Naturkatastrophen
* Unwetter
* Sturm
* Hochwasser
* Schnee- und Eischaos
* Pandemien
* Epidemien
* Krieg oder terroristische Ereignisse
* Streiks
* behördliche Anordnungen
* Ausfälle der Energieversorgung
* sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs.

(3) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über derartige Ereignisse und stimmt einen Ersatztermin ab.

§ 24 Versicherungen

(1) Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung im branchenüblichen Umfang.

(2) Hierdurch werden berechtigte Schadensersatzansprüche im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen abgesichert.

§ 25 Kündigung

(1) Einzelaufträge enden grundsätzlich mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.

(2) Daueraufträge können von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 26 Verbraucherstreitbeilegung

Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 27 Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Die Vorschriften des zwingenden Verbraucherschutzrechts bleiben unberührt.

§ 28 Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers ausschließlicher Gerichtsstand.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

§ 29 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform, soweit gesetzlich zulässig.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(3) Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

DaFür Dienstleistungen

Vertrauen. Verantwortung. Zuverlässigkeit.

Wir verstehen unsere Dienstleistungen nicht nur als Auftrag, sondern als Verantwortung gegenüber unseren Kunden und deren Eigentum. Unser Anspruch ist es, jede Aufgabe mit größter Sorgfalt, Transparenz und Zuverlässigkeit auszuführen. Eine offene Kommunikation und eine faire Zusammenarbeit bilden dabei die Grundlage unseres täglichen Handelns.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen.

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